Von Gerhard Schüsselbauer
Die EU wird vielfach mit einem funktionierenden Binnenmarkt gleichgesetzt und ihre Substanz auf ökonomische Aspekte reduziert. Rechtswissenschaftler*innen würden auf die Frage, was die EU vor allem ausmache, betonen, dass sie im Kern eine Rechtsgemeinschaft sei basierend auf völkerrechtlich bindenden Verträgen und unumstößlichen Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit. „Die Rechtsstaatlichkeit umfasst unter anderem folgende Grundsätze: Rechtmäßigkeit, hierzu zählen transparente, auf der Rechenschaftspflicht beruhende, demokratische und pluralistische Gesetzgebungsverfahren, Rechtssicherheit, Verbot der willkürlichen Ausübung exekutiver Gewalt, wirksamer Rechts- und Grundrechtsschutz sowie gerichtliche Überprüfung von Maßnahmen der Exekutive durch unabhängige und unparteiische Gerichte, Gewaltenteilung und die Gleichheit vor dem Gesetz.
Diese Grundsätze wurden vom Gerichtshof der Europäischen Union und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anerkannt.“ (Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020. Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union, S. 2). Aber wie soll mit Mitgliedstaaten verfahren werden, die offenkundig gegen elementarste Prinzipien der Gewaltenteilung und der Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit verstoßen? In einer Reihe der EU-Staaten finden wir gravierende Mängel, die vor allem darauf abzielen, die Balance zwischen Exekutive und Judikative zugunsten ersterer zu verschieben.
Will man ein Land vollständig mit pseudo-demokratischen Mitteln kontrollieren, dann muss die Regierung insbesondere die klassischen Medien kontrollieren und den Meinungspluralismus eindämmen sowie die Unabhängigkeit der rechtsstaatlichen Institutionen untergraben. Und etliche nationalkonservative und populistische Regierungen haben sehr gut gelernt, worauf es hierbei ankommt und wie schwach die Sanktionsmechanismen der EU sind und vor allem kaum eine abschreckende Wirkung entfalten. Nicht nur Polen mit dem Gespann Kaczyński/Morawiecki und Ungarn mit Viktor Orbán als Ministerpräsidenten an der Spitze machen keinen Hehl daraus, den Weg in die „illiberale“ Demokratie zu forcieren. Auch in Tschechien, Malta und Bulgarien, wo seit Wochen Protestaktionen gegen die korrupte „Mafia“ der Regierung um Bojko Borrisow dessen Abdankung (Ostavka!) fordern, gibt es äußerst bedenkliche Entwicklungen.
Ein Konstruktionsproblem der EU besteht im Aufbau wirksamer Kontroll- und Sanktionsmechanismen. Das sind im Grunde genommen schon altbekannte Lehren aus der Schuldenkrise und dem Bailout hochverschuldeter Staaten durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus. Die Theorie der (ökonomischen) Anreize (incentives) legt nahe, dass es keinen Anreiz gibt, sich der Mehrheit in einem supranationalen Staatenverbund zu beugen, wenn man keine wirklichen Strafen befürchten muss. Verschlimmert wird diese Tatsache noch durch Vetorechte der EU-Länder bei Entscheidungen von strategischer Bedeutung in der EU-Politik. Eine klare Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit vor Auszahlung von Finanzmitteln aus dem über sieben Jahre laufenden und ca. 1,7 Billionen Euro umfassenden EU-Haushaltsrahmen ist Grundvoraussetzung für die weitere Zusammenarbeit des Staatenverbundes der EU-Länder. Ein weiteres Problem stellt die Wirksamkeit des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 7 EUV dar. Dieses an sich starke Instrument kann nur dann seine abschreckende Wirkung entfalten, wenn tatsächlich effektive Maßnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit des Justizwesens und zum Medienpluralismus sowie zur Korruptionsbekämpfung durchgesetzt werden können. Ein weiterer schwerwiegender Aspekt liegt im Spannungsverhältnis zwischen supranationalem Interesse und nationalstaatlichen Entwicklungen. Sehr leicht lassen sich nationalstaatliche Regierungen dazu verleiten, Brüssel und die EU als „Moloch“ abzustempeln, um die Wählergunst in ihren Ländern zu gewinnen. Das einfache „Sündenbockschema“ funktioniert perfekt durch gezielte Desinformation und populistische Deutungshoheit der veröffentlichten Meinungen. So lassen sich große Teile der Bevölkerung leicht durch das „Wir-Andere-Schema“ instrumentalisieren. Es ist daher die große Herausforderung für die Zivilgesellschaft in den jeweiligen Ländern, sich dem entgegenzustellen und sich entschieden der Erosion der Herrschaft des Rechts zu widersetzen.
Quelle: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020. Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union
https://ec.europa.eu/info/files/2020-rule-law-report-rule-law-law-situation-european-union_en, aufgerufen am 6.10.2020