Von Gerhard Schüsselbauer
Die EU wird vielfach mit einem funktionierenden Binnenmarkt gleichgesetzt und ihre Substanz auf ökonomische Aspekte reduziert. Rechtswissenschaftler*innen würden auf die Frage, was die EU vor allem ausmache, betonen, dass sie im Kern eine Rechtsgemeinschaft sei basierend auf völkerrechtlich bindenden Verträgen und unumstößlichen Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit. „Die Rechtsstaatlichkeit umfasst unter anderem folgende Grundsätze: Rechtmäßigkeit, hierzu zählen transparente, auf der Rechenschaftspflicht beruhende, demokratische und pluralistische Gesetzgebungsverfahren, Rechtssicherheit, Verbot der willkürlichen Ausübung exekutiver Gewalt, wirksamer Rechts- und Grundrechtsschutz sowie gerichtliche Überprüfung von Maßnahmen der Exekutive durch unabhängige und unparteiische Gerichte, Gewaltenteilung und die Gleichheit vor dem Gesetz.
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